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1. Geltungsbereich


Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers AH-Veranstaltungstechnik (Anton Hooge). Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss

Alle Verträge und gesonderte Absprachen sind schriftlich abzuschließen.

3. Haftung


Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach §823 BGB.
Für Vermögensschäden, Ausfall und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- / Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht.

Der Auftraggeber übernimmt, nach Aufbau/Abgabe an ihn oder benannte Dritte, die Kosten für Beschädigungen am Equipment und somit die Kosten für eventuell anfallende Reparaturen/Neubeschaffungen. Dies gilt auch für Diebstahl oder Beschädigungen durch höhere Gewalt.

4. Auftraggeber-Pflichten
 

(1) Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf sowie die geplante Einsatzzeiten zu informieren.
 

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen und die erforderlichen Aufstellfläche zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
Dies können sein:
- technischen Pläne und Zeichnungen
- Grundrisse
- Bestuhlungspläne
- Flucht- & Resttungswegpläne
- Detailzeichnungen
- Bühnenpläne
- Beschallungspläne
- Beleuchtungspläne
- Berechnungen
- Energieanforderungen
- Materiallisten
Sowie weitere relevante Unterlagen, die zur Durchführung des Projektes/des Aufbaus benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich.


(3) Der Auftraggeber hat dem Beauftragten eine Kaution zu hinterlassen, die sich, wenn nicht anders vereinbart, in Höhe des Mietpreises befindet. Diese behält der Auftragnehmer solange ein, bis er das vermietete Equipmet im ursprünglichen Zustand wieder in Besitz genommen hat, bzw. bei Beschädigungen Ersatz bekommen hat oder es von Fachpersonal repariert wurde.

5. Auftragnehmer-Pflichten


Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die ihm übertragenen Aufgaben verantwortungsbewußt und unter Berücksichtigung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnisse auszuführen. Über vertrauliche Informationen ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Stillschweigen vereinbart.

6. Überwachung von Arbeitgeber-Pflichten


Soweit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber oder von Dritten Personal zur Planung oder Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, ist er ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen. Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet, zu differenzieren, ob es sich bei dem ihm vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Personal um Arbeitnehmer, Auszubildende, freie Mitarbeiter oder Betriebspraktikanten handelt. Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkungen genau zu bezeichnen. Übernimmt der Auftragnehmer aufgrund einer besonderen Vereinbarung für den Auftraggeber die Überwachung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, steht ihm hierfür eine besondere Vergütung zu. Diese wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gesondert vereinbart.

7. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis


Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der erstellten Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrages wird. Werden außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vom Auftraggeber weitere Leistungen in Auftrag gegeben, sind diese nach Aufwand zu vergüten. Die Vergütung hierfür wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gesondert vereinbart. Soweit Leistungen des Auftragnehmers nach Menge, Zeit oder Stückzahlen abgerechnet werden, übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftraggeber den im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, daß die aufgeführten (Teil-) Leistungen vom Auftragnehmer nicht oder mangelhaft erbracht wurden. Für die Zustellung des Leistungsnachweises und des Widerspruchs genügt die Übermittlung per Telefax oder EMail. Eine EMail gilt erst dann als zugestellt, wenn dem Auftraggeber eine Lesebestätigung des Auftragnehmers vorliegt. Als Leistungsnachweis genügt die Aufstellung der einzelnen Posten auf der Rechnung. Hierdurch ist die Rechnung gleichzeitig der Leistungsnachweis.

8. Bereitstellung von Material


Das Material, welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Durchführung des Projektes/des Aufbaus zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE ...), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten. Fällt ein Gerät aus oder ist aus anderen Gründen nicht zu verwenden, sorgt der Auftraggeber in angemessener Zeit für Ersatz.

10. Arbeitssicherheit


Es ist die Pflicht des Auftraggebers, den Auftragnehmer über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

11. Zahlung

Zahlungen sowie Kautionen sind ausdrücklich, wenn nicht anders vereinbart, vor Beginn der Tätigkeit zu leisten.

 

 

12. Ausfall

Sollte dem Auftragnehmer nach einer Auftragsbestätigung abgesagt werden und er kann seine Arbeit nicht verrichten so gelten folgende Entschädigungen:

Bei Ausfall ...

> 28 Tage vor Auftragsdurchführungstermin - 0 %

21-28 Tage  vor Auftragsdurchführungstermin - 10 %

14-21 Tage vor Auftragsdurchführungstermin - 25 %

7-14 Tage vor Auftragsdurchführungstermin - 50 %

< 7 Tage vor Auftragsdurchführungstermin - 75 %

Die prozentualen Angaben beziehen sich auf den prozentualen Teil des Miet-/Kaufpreises, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Ausfall erstatten muss, bzw. den der Auftragnehmer, bei bereits getätigter Zahlung einbehalten darf.



13. Helfer


Werden dem Auftragnehmer Helfer für die Durchführung einer Arbeit zur Verfügung gestellt, so sollen diese ausgeschlafen, nüchtern und mit der
Veranstaltungstechnik sowie deren gebräuchlichen Begriffen vertraut sein. Wird durch die Helfer ein Schadensfall verursacht, haftet die Haftpflichtversicherung des Helfers. Wenn diese keine Leistungen bringt, haftet der Auftraggeber.

14. Sonstiges


(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder Email genügt dem Erfordernis der Schriftform.

(2)  "inkl."-Angaben sind grundsätzlich kostenlos. Die Angabe "inkl. Transport" ist innerhalb von 20 km um den Standort 59597 Erwitte gültig, jede weitere 10 km gelten mit einem Aufschlag 10 €, wenn nicht anders vereinbart.

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